Mit der ab Montag, 13. September 2021 geltenden Ausweitung des COVID-Zertifikats hat der Bundesrat eine rote Linie ßberschritten. Gastronomen, Eventveranstalter, Brautleute sowie Betreiber von Fitnesscenters, Museen, Freizeitparks, Hallenbäder u.s.w. werden in Stasi-Manier dazu verpflichtet, von ihren Gästen einen Gesundheitsbeweis in Form eines Impf- oder Testnachweises zu verlangen. Damit wird die Spaltung der Gesellschaft endgßltig und mutwillig vollzogen und gesunde Menschen, welche aus Eigenverantwortung keine Tests an sich ausfßhren wollen und sich auch nicht mit Substanzen spritzen lassen mÜchten, welche weder erforscht noch von SwissMedics definitiv zugelassen sind, vom gesellschaftlichen Leben weitgehend ausgeschlossen.
Viele Menschen kontaktieren uns mit der Frage, was dieser menschenverachtende Entscheid denn nun fĂźr ihr Unternehmertum bedeutet?
Der Verband Freie KMU hat in diesem Zusammenhang und mit juristischer UnterstĂźtzung ein Dokument verfasst, welches ab morgen zum Tragen kommt und uns allen helfen soll, Ăngste und Unsicherheiten abzulegen und selbstbewusst durch diese Zeit zu kommen. Das Merkblatt  Merkblatt Zertifikatspflicht kann hier heruntergeladen werden:
Dieses Merkblatt gilt fĂźr alle Unternehmer/innen, welche sich auf Basis des geltenden Rechts nicht zu etwas verpflichten lassen, was illegal und rechtswidrig ist.
Fßr Gastronomen haben wir eine Vorlage erstellt, womit diese Teile ihres Lokals, namentlich Tische vermieten kÜnnen und somit zusätzlich aus der Verantwortung genommen werden.
Die Word- Vorlage Tisch-Mietvertrag kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.